Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland, die sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler richtet. Sie bietet steuerliche Vorteile während der Ansparphase, doch wie sieht es mit der Auszahlung der Rürup-Rente aus? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Bedingungen, Varianten und steuerlichen Aspekte der Rürup-Rente bei der Auszahlung.
Wann beginnt die Auszahlung der Rürup-Rente?
Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt grundsätzlich ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Dieses Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben und richtet sich nach dem Geburtsjahr. Aktuell liegt es bei 67 Jahren für jüngere Jahrgänge. Ein früherer Rentenbeginn ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen, wie etwa bei einer Erwerbsminderung, kann die Auszahlung früher erfolgen, aber dies erfordert spezielle Bedingungen.
Formen der Auszahlung
Die Rürup-Rente wird ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung, wie es bei anderen Rentenversicherungen möglich ist, gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Dies unterscheidet sie von anderen privaten Rentenversicherungen wie der Riester-Rente oder Lebensversicherungen, bei denen oft eine Teil- oder Komplettauszahlung des angesparten Kapitals möglich ist.
Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente bei der Auszahlung
Ein großer Vorteil der Rürup-Rente liegt in der steuerlichen Förderung während der Ansparphase: Die Beiträge zur Rürup-Rente können zu einem großen Teil als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Bei der Auszahlung der Rürup-Rente im Rentenalter müssen die monatlichen Rentenzahlungen jedoch versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt nach dem sogenannten nachgelagerten Besteuerungsprinzip. Das bedeutet, dass die Rente in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird, als Einkommen zählt und mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz versteuert wird.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt seit 2005 kontinuierlich an. Für Neurentner im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil 84 %. Ab dem Jahr 2040 wird die Rürup-Rente dann zu 100 % versteuert.
Besonderheiten und Einschränkungen
- Keine Kapitalauszahlung: Wie bereits erwähnt, gibt es keine Möglichkeit, die Rürup-Rente als Einmalauszahlung zu erhalten. Sie dient ausschließlich der Absicherung im Alter, was den lebenslangen Rentenbezug sicherstellt.
- Vererbung und Hinterbliebenenschutz: Eine Vererbung der Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. Dies sollte allerdings bei Vertragsabschluss bedacht werden, da sonst die Rentenansprüche mit dem Tod des Versicherungsnehmers verfallen.
- Kombination mit anderen Altersvorsorgeprodukten: Die Rürup-Rente kann gut mit anderen Altersvorsorgeprodukten kombiniert werden, um eine breit gefächerte Altersvorsorge aufzubauen. Für Selbstständige, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, kann sie eine wichtige Stütze im Ruhestand sein.
Fazit
Die Auszahlung der Rürup-Rente bietet eine sichere und lebenslange Rentenzahlung im Alter, die jedoch nur als monatliche Rente und nicht als Kapitalauszahlung erfolgt. Während die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase attraktiv sind, muss die Rente im Alter versteuert werden. Es lohnt sich daher, bereits frühzeitig eine genaue Planung für die Altersvorsorge vorzunehmen und mögliche steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.